Was Mandanten uns am häufigsten fragen.
Allgemeine Auskünfte, keine Beratung im Einzelfall. Zu Ihrer Sache sagen wir erst etwas, wenn wir die Akte kennen.
Polizei, Festnahme & Strafverfahren
Was tue ich, wenn ich festgenommen werde?
Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Nennen Sie Ihre Personalien, verlangen Sie einen Anwalt und schweigen Sie bis zu dessen Eintreffen. Alles, was Sie vorher sagen, steht später in der Akte.
Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?
In der Regel bei schwerwiegenden Vorwürfen, bei Untersuchungshaft und immer dann, wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können. Beantragen Sie die Beiordnung so früh wie möglich — Sie dürfen dabei einen Namen vorschlagen.
Wie läuft eine Haftprüfung ab?
Das Gericht prüft, ob der Haftgrund weiter besteht. Wir beantragen die Prüfung, nehmen Akteneinsicht und tragen vor, was gegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr spricht. Häufig geht es dabei um die Höhe einer Kaution statt um die Haft selbst.
Darf die Polizei mein Fahrzeug durchsuchen?
Nur mit Ihrer Einwilligung, mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug. Sie müssen nicht einwilligen. Widersprechen Sie ruhig und ausdrücklich, leisten Sie aber keinen Widerstand — die Rechtmäßigkeit klären wir hinterher.
Unternehmen, Verträge & Behörden
Wie gründe ich ein Unternehmen in Los Santos?
Sie brauchen eine Rechtsform, einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung bei der zuständigen Behörde. Entscheidend ist weniger die Anmeldung als der Vertrag dahinter: Anteile, Stimmrechte, Austritt. Wir setzen ihn so auf, dass er auch bei Streit trägt.
Was kostet eine Erstberatung?
Wir nennen das Honorar vor dem Termin, nicht danach. Nach der Sichtung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten. Übernehmen wir das Mandat, wird die Erstberatung angerechnet.
Lohnt sich der Widerspruch gegen einen Bescheid?
Oft ja — vor allem bei Bußgeldern, Sicherstellungen und Lizenzentzügen. Wichtig ist die Frist: sie läuft ab Zustellung und ist kurz. Legen Sie uns den Bescheid vor, bevor sie abgelaufen ist.
Kann ich einen entzogenen Waffenschein zurückerhalten?
Das hängt vom Grund des Entzugs ab. Beruht er auf einem laufenden Verfahren, kämpfen wir zuerst dort. Ist der Entzug bestandskräftig, prüfen wir den Weg über einen Neuantrag nach Ablauf der Sperrfrist.
Schildern Sie uns den Fall.
Den Rest übernehmen wir.
Erstkontakt über das Kontaktformular. Wir melden uns nach Sichtung der Angaben mit einem Termin.
Zum Kontaktformular