Viele Felder, ein Anspruch.
Unser Schwerpunkt liegt im Firmen- und Gesellschaftsrecht. Alles Weitere führen wir mit derselben Sorgfalt, sofern wir das Mandat annehmen.
Gesellschaftsverträge, Anteilsübertragungen, Beteiligungen und Arbeitsverträge. Wir strukturieren das Unternehmen so, dass es einen Streit übersteht — und prüfen bestehende Verträge, bevor er entsteht.
Einzelfragen oder laufende Begleitung. Sie schildern den Sachverhalt, wir sagen Ihnen, was rechtlich möglich ist — und was davon sinnvoll ist.
Wir treten für Sie an den Tisch: bei Verträgen, Beteiligungen, Abfindungen und Konflikten zwischen Unternehmen. Auf Wunsch ohne Nennung Ihres Namens.
Vertretung ab der ersten Vernehmung: Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie, Hauptverhandlung. Wir raten Ihnen früh, wann Schweigen die bessere Aussage ist.
Beiordnung durch das Gericht, Erstberatung in Haft und Übernahme laufender Verfahren. Auch dann arbeiten wir nach denselben Maßstäben wie im Wahlmandat.
Haftprüfungsanträge, Verhandlung der Kautionshöhe und Beschwerden gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft.
Anträge, Widersprüche und Verfahren nach Entzug — für Privatpersonen wie für Betriebe mit Sicherheitsauftrag.
Anstellungsverträge, Kündigungen, Abmahnungen und Abfindungsverhandlungen — auf beiden Seiten des Tisches.
Widerspruchsverfahren, Amtshaftung und Verwaltungsklagen — gegen Bescheide, Sicherstellungen und Lizenzentzüge.
Ihr Anliegen steht nicht auf der Liste?
Schildern Sie es uns trotzdem. Passt es nicht zu uns, nennen wir Ihnen eine Adresse, an der es hingehört.
Schildern Sie uns den Fall.
Den Rest übernehmen wir.
Erstkontakt über das Kontaktformular. Wir melden uns nach Sichtung der Angaben mit einem Termin.
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